Förderung

Originaler Artikel 

Förderbeiträge an private Investoren für Solaranlagen

Die kostendeckende Einspeisevergütung (siehe unten) ersetzt teilweise die kantonalen Förderprogramme. Liste der kantonalen und kommunalen Förderbeiträge für Solarstrom 2011. (PDF)

Kantonale Förderprogramme für erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Dienstleistungen der kantonalen Energiefachstellen mehr

Steuervergünstigungen

Beim Bau einer Solaranlage auf ein bestehendes Gebäude sind in fast allen Kantonen die Investionskosten steuerlich abzugsfähig. Merkblatt (PDF)

Hintergrundinformationen:

Vorstand der Schweizerischen Steuerkonferenz: Analyse zur steuerrechtlichen Qualifikation von Investitionen in umweltschonende Technologien wie Photovoltaikanlagen (PDF)  

Kostendeckende Vergütung für Solarstrom (KEV)

Die kostendeckende Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien (KEV) trat am 1. Januar 2009 in Kraft.

Produzenten erhalten damit die Möglichkeit, ihren Strom zu erneuerbaren Energien zu kostendeckenden Tarifen ans öffentliche Stromnetz abzugeben. Die Vergütung wird finanziert über einen Zuschlag auf jede verkaufte Kilowattstunde Strom von max. 0.6 Rp., was jährlich 320 Mio. CHF entspricht (0.9 Rp. ab 2013).

Bei der Photovoltaik hat der Gesetzgeber einen komplizierten Deckelmechanismus definiert, in dem anfänglich nur 5% der Mittel für die Photovoltaik zur Verfügung stehen. Dies solange die Photovoltaik-Gestehungskosten 50 Rp. oder mehr über dem mittleren Stromgestehungspreis von ca. 8 Rp. liegen. Diese 5% werden schrittweise bei sinkenden Photovoltaik-Gestehungspreisen auf 10/20/30% der Gesamtsumme erhöht. Seit 1. Mai 2008 können Anlagen bei Swissgrid angemeldet werden. mehr

Seit dem 1.2.2009 werden sämtliche Neuanmeldungen von Stromproduktionsanlagen aus Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse sowie Abfällen aus Biomasse von Swissgrid auf eine Warteliste gesetzt, da die gesamthaft verfügbaren Mittel bereits ausgeschöpft sind (Medienmitteilung BFE). (PDF). Über 12'000 Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 440 MW Leistung sind bereits auf der Warteliste (Stand November 2011, siehe auch aktuelle Warteliste mehr). Dank der vom Parlament am 11.6.2010 beschlossenen Revision des Energiegesetzes wird seit Mitte 2011 die bestehende Warteliste für Photovoltaikanlagen schrittweise abgebaut. 

Informationsblätter und Hilfsmittel zur KEV

KEV-Alternative für PV-Anlagen bis 3 kW: neue BFE-Empfehlungen

Anschlussbedingungen für Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien - Anpassung der Empfehlungen

Mit den am 10. Februar 2010 publizierten "Empfehlungen" des Bundesamtes für Energie werden die Anschlussbedingungen für Ökostromproduzenten neu geregelt. Besonders interessant ist das so genannte Net Metering für Anlagen bis 3 kW: ein- und ausgespiesene Strommengen werden saisonal saldiert, allfällige Überschüsse werden somit zum jeweils gültigen Endkundenpreis vergütet. Faktisch sind diese Empfehlungen für die Stromversorger verbindlich.

Zur Empfehlung 
Website BFE